Cookie-Verordnung in der Schweiz: Das müssen Sie beachten.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Nun werden Sie sich wohl die berechtigte Frage stellen, was die DSGVO eigentlich mit der Schweiz zu tun hat – schliesslich ist das Land nicht Teil der EU. Doch gibt es hier einen Haken: Obwohl die DSGVO innerhalb der Europäischen Union gültig ist, muss sie auch von Unternehmen eingehalten werden, die ihren Sitz zwar ausserhalb der EU haben, jedoch Web-Traffic aus der EU generieren. Wenn man als Schweizer Unternehmen Kunden aus der EU anlocken möchte, muss man über einen entsprechenden Cookie-Hinweis verfügen.
In Bezug auf die Gestaltung des Cookie-Banners schreibt die DSGVO strenge Regeln vor. Doch auch in der Schweiz kommt man dem Cookie-Banner nicht ungeschoren davon. Seit September 2020 gelten innerhalb der Schweiz eigene Datenschutzrichtlinien. Im Jahr 2022 gilt das neue Dateschutzgesetzt. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, kann nach Art. 53 mit einem Bussgeld von bis zu 5.000 Franken rechnen. Dies lässt sich sehr einfach vermeiden.
Wie sieht die Situation im Hinblick auf Cookies in der Schweiz aus?
Cookies werden in der Schweiz durch das Fernmeldegesetz (FMG) geregelt. Die Schweizer Cookie-Verordnung einzuhalten ist im Vergleich zur DSVGO ziemlich einfach. Websitebetreiber müssen User lediglich über die Verwendung von Cookies informieren und sie darauf hinweisen, dass sie Cookies über die Browser-Eigenen Einstellungen auch ablehnen können. Das Fernmeldegesetz schreibt hier auch keine besonderen Formvorschriften vor. Wenn Sie möchten, können Sie den Cookie-Hinweis kreativ gestalten, oder einfach einen Hinweis in der Datenschutzerklärung platzieren. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass der Opt-out-Hinweis auf Ihrer Website zu finden ist.
Was passiert, wenn Ihre Website Traffic aus der Europäischen Union generiert?
Es kommt oft vor, dass Schweizer Websites aus dem Ausland aufgerufen werden. Aufgrund der geografischen Nähe und der in der Schweiz gesprochenen Sprachen stammen die meisten Besucher aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen nicht nur innerhalb der Schweiz, sondern auch im Ausland anbieten möchten, müssen Sie den deutlich strengeren Anforderungen der DSGVO nachkommen. Daher lohnt es sich, auf Ihrer Website auch ein DSGVO-konformes Cookie-Banner aufzuführen. Die DSGVO sieht hier eine Opt-in-Lösung vor – Statt es Usern zu erlauben, Cookies ganz einfach abzulehnen, müssen Sie Ihre Besucher dazu auffordern, zu den Cookies einzuwilligen. Dabei wählen User selbst, welche Cookies sie akzeptieren. Am besten ist es, wenn Sie sowohl der DSGVO als auch dem FMG Folge leisten.
Was bedeutet das für mich als Webseitenbetreiber?
Für Websites mit Traffic aus der EU erstellen Sie ein DSGVO-konformes Cookie-Banner. Wenn Sie ausschliesslich Besucher innerhalb der Schweiz empfangen, genügt ein herkömmlicher Opt-out-Hinweis auf der Datenschutzseite.