Seit 1. September 2023 ist das neue schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft. Die Datenschutzbestimmungen stärken die Rechte der betroffenen Personen und erhöhen die Anforderungen an Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft finden Sie weitere Informationen
Das wichtigste im Überblick
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Dazu gehören zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, aber auch IP-Adressen, Cookies oder andere Tracking-Technologien.
Was ist der Zweck des nDSG?
Das nDSG hat den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten verarbeitet werden, zum Ziel. Es soll sicherstellen, dass Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden und ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch wahrnehmen können.
Was sind die wichtigsten Änderungen des nDSG?
Zu den wichtigsten Änderungen des nDSG gehören:
- Erhöhung der Transparenz: Unternehmen und Organisationen müssen den betroffenen Personen mehr Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten geben.
- Stärkung der Rechte der betroffenen Personen: Betroffene Personen haben unter anderem ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
- Verschärfung der Sanktionen: Bei Verstössen gegen das nDSG können Bußgelder von bis zu 2 Millionen Franken verhängt werden.
Was bedeutet das nDSG für Unternehmen und Organisationen?
Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sich an die neuen Anforderungen des nDSG halten. Dazu gehören unter anderem:
- Erstellung einer Datenschutzerklärung
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Ernennung eines Datenschutzbeauftragten
- Absicherung der Datensicherheit
Was bedeutet das nDSG für Websites?
Websites sind ein Teil der Datenverarbeitung, die durch Unternehmen und Organisationen durchgeführt wird. Daher müssen auch Websites an die neuen Anforderungen des nDSG angepasst werden.
Zu den wichtigsten Anforderungen für Websites gehören:
- Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
- Einwilligung für die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien
- Möglichkeit für Besucher, die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien abzulehnen
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum nDSG finden Sie auf den folgenden Websites:
- Datenschutzbehörde Schweiz
- Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Die wichtigsten Änderungen für Websites
- Einwilligung für Cookies und andere Tracking-Technologien: Websites müssen Besucher nun um ihre ausdrückliche Einwilligung für die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien bitten.
- Möglichkeit für Besucher, die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien abzulehnen: Besucher müssen die Möglichkeit haben, die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien abzulehnen.
- Datenschutzerklärung: Websites müssen eine Datenschutzerklärung veröffentlichen, die die Besucher über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert.
- Datenschutzbeauftragter: Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen.
- Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen: Unternehmen und Organisationen müssen Datenschutzvorfälle unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
- Datenhandling / Aufbewahrungspflicht / Backup: Unternehmen und Organisationen müssen geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Datensicherheit treffen.
- Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Unternehmen und Organisationen müssen ein Verzeichnis der von ihnen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten führen.
Was müssen Website-Betreiber tun?
Um die neuen Bestimmungen einzuhalten, müssen Website-Betreiber folgende Schritte unternehmen:
- Überprüfen Sie, ob Ihre Website über ein sicheres SSL-Zertifikat verfügt.
- Fügen Sie ein Cookie-Banner hinzu, das Besuchern die Möglichkeit bietet, Cookies und andere Tracking-Technologien abzulehnen.
- Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung, die die Besucher über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert.
- Erklären Sie Ihren Besuchern, wie Sie mit Datenschutzvorfällen umgehen.
- Ergreifen Sie geeignete Massnahmen zum Schutz der Datensicherheit.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis der von Ihnen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten.
- Bestimmen Sie einen Datenschutzbeauftragten, wenn Ihr Unternehmen mindestens 250 Mitarbeitende hat.
Hilfestellung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich bei der Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen für Websites zu unterstützen zu lassen. Dazu gehören:
- Datenschutz-Tools: Es gibt eine Reihe von Datenschutz-Tools, die Websites dabei helfen, die neuen Bestimmungen zu erfüllen.
- Datenschutzberater: Datenschutzberater können Unternehmen und Organisationen dabei helfen, ein Datenschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen.
Fazit
Die neuen Datenschutzbestimmungen in der Schweiz sind ein wichtiger Schritt zum Schutz der Privatsphäre von Website-Besuchern. Website-Betreiber sollten sich über die neuen Bestimmungen informieren und ihre Websites entsprechend anpassen.